Sie suchen einen Privatdetektiv in Frankfurt? Ihre kompetente
Wirtschafts- und Privatdetektei berät Sie kostenfrei am Telefon in Frankfurt.
Privatdetektei in Frankfurt am Main, Klingerstrasse 24 in 60313 Frankfurt
069 – 28 00 04
oder unter 01805 – 11 44 60
(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

Unsere Niederlassung in Frankfurt arbeitet selbstständig und effizient. Die Detektive in der Rhein-Main Metropole sind sehr erfolgreich in der Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten, sei es im privaten oder geschäftlichen Bereich.
Die Privatdetektive in Frankfurt führen, Nachforschungen bei Personalproblemen in Unternehmen oder im privaten Bereich zum Beispiel bei Unterhaltsansprüchen oder Sorgerrechtsverfahren durch.
Die Detektei Condor und ihre Detektive legen Ihnen gerichtsverwertbare, schriftliche Berichte vor und liefern Beweise wenn sich ihr Verdacht bestätigt.
Eine Berechnung erfolgt im Bundesgebiet immer ab dem Einsatzort. Sie erreichen uns auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Um eine optimale Beratung und Diskretion zu gewährleisten, werden Sie dann direkt zu einem unserer Einsatzleiter weitergeschaltet.
Urteile
Die Kosten eines Privatdetektivs zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. OLG Frankfurt a.M., Az.: 1 UF 181/00 und OLG Stuttgart, Az.: 8 WF 96/88
Ein mehrfach betrogener Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau den Unterhalt kürzen. Mit der Zuwendung zu den anderen Partnern, während der Ehe, verletze ein Ehegatte zumindest dann die eheliche Treuepflicht massiv, wenn ihm sein Ehepartner für dieses Verhalten keinerlei Anlass gegeben hat. OLG Frankfurt a.M., Az.: 182/00
Schon der, durch Privatdetektive nachgewiesene, Einzug in dasselbe Haus ist ein klarer Beweis für die enge Beziehung zum Partner. Dies reicht zur Annahme einer eheähnlichen Partnerschaft aus und entbindet, im vorliegenden Fall, den Ehemann von weiteren Unterhaltszahlungen an seine Ex-Ehefrau. OLG Frankfurt a.M., Az.: 1 UF 94/01
Frankfurt bietet ab sofort allen Unternehmen einen einheitlichen Service. Die Abwicklung der für die Aufnahme und Ausübung einer Unternehmens- oder Dienstleistungstätigkeit in Frankfurt notwendigen Behördengänge kann jetzt elektronisch über das Portal des “Ansprechpartner Frankfurt (APF)” erfolgen. Dieser nimmt die Anträge und Anfragen, teilweise schon vorsortiert nach den verschiedenen Anlässen, elektronisch entgegen, überprüft die Vollständigkeit der Unterlagen, leitet sie an die zuständigen Fachstellen weiter und überwacht die fristgerechte Bearbeitung sowie Erledigung. Damit wird das persönliche Aufsuchen der Behörden überflüssig.Der APF handelt somit ämter- und, behördenübergreifend als Berater, Lotse und Vermittler bei allen dienstleistungsrelevanten Verwaltungsverfahren für die Unternehmen und Dienstleistungserbringer in Frankfurt. Im Portal des APF wird der Bearbeitungsstand der Anträge auch angezeigt.Es bleibt den Unternehmen selbstverständlich freigestellt, die klassischen und ggf. auch eingeübten Wege der direkten Kontaktaufnahme mit den zuständigen Fachstellen zu beschreiten.
Bitte beachten Sie: Die Rechtsverbindlichkeit der Anträge erfolgt ausschließlich durch die zuständige Fachstelle.
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